Content

Klimaschutz

Logo Klimaschutz der Gemeinde Grefrath

Der Schutz des Klimas und damit auch unserer Lebensgrundlagen gehört zweifellos zu den größten Herausforderungen
für unsere Gesellschaft. Am 7. Oktober 2019 hat der Rat der Gemeinde Grefrath einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde Grefrath im Klimanotstand befindet. Damit verbunden bemüht sich die Gemeinde Grefrath um Maßnahmen für einen verbesserten Klimaschutz.

Kreis, Städte und Gemeinden wollen sich diesen Herausforderungen auf regionaler und lokaler Ebene stellen. So hat der Kreis Viersen gemeinsam mit den Städten Viersen und Tönisvorst sowie den Gemeinden Niederkrüchten, Schwalmtal, Brüggen und Grefrath das Integrierte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 fortgeschrieben. Als Herzstück wurden 24 Maßnahmen als Handlungsrahmen erarbeitet, um mit unseren Möglichkeiten und rechtlichen Kompetenzen unseren Beitrag zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen zu leisten. 

Initiative "Grefrath kann Klima"

Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe hat sich eine Initiative auf die Fahne geschrieben, die Ende 2022 aus dem Lenkungskreis Klimaschutz hervorgegangen ist.  Den Initiatoren kommt es auf das Mitmachen an: „Die Verantwortung für Klimaschutz in Grefrath sollte nicht nur von Politik und Verwaltung übernommen werden. Wir möchten Raum geben für eigene Ideen und eigenes Handeln.“ Hier gibt es mehr Infos dazu.

Putzmunter - für eine schöne Gemeinde Grefrath 

Für eine gesunde Umwelt und eine schöne Gemeinde packen wir gemeinsam an. "Putzmunter" ist der Name einer Kampagne, die alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufruft, auf Müllvermeidung und Sauberkeit im eigenen Umfeld zu achten. Hier gibt es mehr Infos dazu. 

Beratung vor Ort

Energieberatung

Die Gemeindewerke Grefrath GmbH versorgt Sie sicher und zuverlässig mit Energie und Trinkwasser rund um die Uhr, beraten Sie aber auch gerne, wie Sie spielend leicht einige Kilowattstunden Strom oder Erdgas einsparen können - und das zum Nulltarif. Ansprechpartner in Sachen bei den Gemeindewerken Grefrath ist Heinz-Jakob Nellessen, Tel. 02158/9155-11.

Photovoltaik

Durch den Ausbau von Photovoltaik können alle nur gewinnen: das Klima, die Bürgerinnen und Bürger und auch die lokale Wirtschaft. Ob sich die Installation einer PV-Anlage lohnt und wie das geht, dazu berät bei den Gemeindewerken Grefrath Andreas Vogel, Tel. 02158/9155-12. Zum Solarpotenzial kann man sich auch online informieren: www.solare-stadt.de/grefrath

Elektromobilität

Ob E-Bike oder E-Auto: Die Elektro-Mobilität ist ein Trend, der nicht mehr wegzudenken ist. Die Vorteile liegen auf der Hand. Nachhaltig und kostengünstig schonen Elektroantriebe nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget. Bei den Gemeindewerken Grefrath informieren dazu Leo Jürgens, Tel. 02158/9155-26 und Frank Strucken, Tel. 02158/9155-33.

 

Aktuelle Projekte

Förderung von privater Fassadenbegrünung 2024

Die Gemeinde Grefrath fördert die Erst-Begrünung von privaten Hausfassaden durch die Einführung von Fassadenbegrünungs-Gutscheinen. Die Höhe der Förderung ist vom individuellen Projekt abhängig. Bodengebundene Vorhaben (Beet mindestens 0,5 m² x 0,5 m Tiefe) werden mit 100 € je Beet/Pflanzstelle gefördert. Maximal können 2 Pflanzstellen pro Haus/Antragsteller gefördert werden. Wandgebundene Vorhaben ohne Kontakt zum Boden werden mit 50 € /m² begrünte Fassade gefördert, maximal werden 2 m² pro Haus/Antragsteller gefördert. 

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnhäusern in Grefrath. Mieter müssen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers beifügen. Gefördert wird die Fassadenbegrünung an Bestandsbauten. Die Fassadenbegrünung muss mindestens 5 Jahre funktionstüchtig erhalten bleiben (ggf. muss nachgepflanzt werden). Es werden maximal 100 € je Antragsteller bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die eingegangenen Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Im Antrag ist die Maßnahme zu beschreiben (an welche Fassadenseite, Art der Durchführung, vorgesehene Fertigstellung). Es sollte ein Vorher-Foto beigefügt werden. Im Einzelfall kann auch ein Vororttermin notwendig werden. Der Gutschein wird nach der Abnahme ausgezahlt. Die Maßnahme sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Projektverantwortliche Ina Weise, Tel 02158 4080-609. 

Plakat - Fassadenbegrünung
hier beantragen

Förderung des Rückbaus von privaten Schottergärten 2024

Die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath beschließt die Förderung für die Entsiegelung von Schottergärten und versiegelte Flächen. Ziel ist es, besonders die Vorgärten so zu gestalten, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen, Angebote für Insekten und andere Tiere bieten und das Regenwasser gut versickern lassen. Die Entsiegelung von mindestens 12 m² Grundstücksfläche wird mit einem Gutschein von 250 € gefördert.

Gefördert wird die Entsiegelung von Schottergärten und versiegelten Flächen, die zu über 80 % durch Asphalt oder Pflasterungen aller Art geprägt sind. Die entsiegelte Fläche muss mindestens 12 m² groß sein und nach der Entsiegelung flächig begrünt werden. Pflanzkübel zählen beispielsweise nicht zu einer flächigen Begrünung.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngrundstücken in Grefrath. Mieter müssen eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers beifügen. Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten Flächen, die vor dem Jahr 2018 versiegelt wurden. Die Entsiegelung muss mindestens 10 Jahre im umgestalteten Zustand erhalten bleiben. Es werden maximal 250 € je Antragsteller bewilligt, wenn mindestens 12 m² Grundstücksfläche entsiegelt und anschließend begrünt werden. Bei der Entsiegelung von mehreren Teilflächen unter 12 m² können die Teilflächen addiert werden. In die entsiegelten Flächen ist Mutterboden als Pflanzerde einzubringen. Besondere Anforderungen an die Bepflanzung werden nicht gestellt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die eingegangenen Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Im Antrag (Online-Formular) ist die Maßnahme zu beschreiben (Fläche auf dem Grundstück, Art die Versiegelung, Art der Entsieglung, geplante Bepflanzung und Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung). Es sollte ein Bestands-Foto der Fläche beigefügt und deren Größe benannt werden. Alternativ kann ein Lageplan beigefügt werden. Die Entsiegelungsmaßnahme wird von der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath abgenommen. Hierzu ist die Fertigstellung der Projektverantwortlichen Frau Weise mitzuteilen. Es sollte ein Nachher-Foto beigefügt werden. Im Einzelfall kann auch ein Vororttermin erforderlich sein. Der Gutschein wird nach der Abnahme ausgezahlt. Die Maßnahme sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. 

Bei Fragen wenden Sie sich an die Projektverantwortliche Ina Weise, Tel. 02158 4080-609.

Plakat - Schottergärten
hier beantragen

 

Klimaanpassungs-Ideenkarte

Die Klimaanpassungs-Ideenkarte bietet Grefratherinnen und Grefrathern die Möglichkeit, sich aktiv in die Entwicklung des Klimafolgenanpassungskonzepts einzubringen, das der Kreis Viersen aktuell in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen erstellt. Das Konzept soll aufzeigen, wie die Innenbereiche der Städte und Gemeinden an den Klimawandel angepasst werden können. Die von der Kommunal Agentur NRW GmbH im Auftrag des Kreises, der Städte und Gemeinden eingerichtete interaktive Landkarte bietet die Möglichkeit, eigene Beobachtungen einzutragen, etwa zu folgenden Fragen:
•    Wo erleben Sie im Sommer oft eine hohe Hitzebelastung?
•    Wo fallen Ihnen bei Trockenheit Belastungen auf, etwa bezüglich Grünflächen oder Gewässern?
•    Welche Ideen haben Sie, Ihre Kommune für das zukünftige Klima zu wappnen?
Die Klimaanpassungs-Ideenkarte ist unter diesem Link abrufbar: https://Grefrath.Klimafolgenanpassung.nrw

Starkregengefahrenkarte

Die Starkregengefahrenkarte bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv bei der Gefahrenabwehr im Fall von Starkregenereignissen einzubringen. Im ersten Schritt des gemeinsamen Starkregenrisikomanagements hat der Kreis Viersen gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den Wasserverbänden eine Starkregenmodellierung erstellt, in der die Fließwege und Wassertiefen im Fall extremer Starkregenereignisse dargestellt sind. Im zweiten Schritt des Starkregenrisikomanagements werden aktuell Objekte, Anlagen und Infrastruktureinrichtungen identifiziert, die besonderen Schutz bedürfen, etwa Kindergärten, Schulen, Standorte der Rettungs- und Einsatzkräfte, Objekte mit möglichen Schadstoffquellen oder zentrale Verkehrsknotenpunkte. Eine von der Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH im Auftrag des Kreises eingerichtete animierte Starkregengefahrenkarte bietet die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Hinweise einzutragen, etwa zu den Fragen:
•    Wo befinden sich Häuser / Einrichtungen, die aus Ihrer Sicht bei einem Starkregen besonderen Schutz benötigen? 
•    Welche Erfahrungen haben Sie bei vergangenen Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen gemacht?
Die Starkregengefahrenkarte ist online abrufbar unter: https://mapview.hydrotec.de/models/online-mitmach-karten-starkregen-im-kreis-viersen/?p=grefrath
Die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger werden anschließend gesammelt ausgewertet. Darauf aufbauend werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammen mit dem Kreis Viersen in beiden Projekten Handlungskonzepte erarbeiten, um bestmöglich mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen.

Wattbewerb und BürgerSolarBerater

Die Gemeinde Grefrath nimmt seit Juli 2022 am Wattbewerb teil. Die aktuelle Challenge hatte zur Aufgabe die Photovoltaik-Daten im Marktstammdatenregister unter die Lupe zu nehmen und auf Plausibilität zu prüfen. Bei den Gemeinden gewinnt Grefrath mit 96,48 Prozent geprüfter Daten im Marktstammdatenregister vor den nächstplatzierten Gemeinden Hemmingen und Nußloch. Ein Dank geht an die Gemeindewerke Grefrath für die Auswertung. Es bleibt aber noch viel zu tun, um die Ausbeute an Solarstrom zu steigern.

Um Hemmnisse abzubauen, hat sich in Grefrath eine BürgerSolarBerater-Gruppe gebildet. Dazu gehören fünf ehrenamtlich engagierte Bürger aus Grefrath. Nach einer umfassenden Ausbildung durch die Metropol Solar e.V. beraten sie nun Grefrather Bürger*innen, die sich mit dem Gedanken tragen in eine PV-Anlage auf ihrem Haus zu investieren. Die Beratung erfolgt unabhängig, unentgeltlich und produkt-neutral. Für die erste Kontaktaufnahme wurde E-Mail-Adresse erstellt: buergersolarberatung@grefrath.de.

Initiative „AltBauNeu“

Der Kreis Viersen ist der Initiative „AltBauNeu“ beigetreten. In diesem Netzwerk haben sich verschiedene Städte, Gemeinden und Kreise aus Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel zusammengefunden, die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu unterstützen.

Online unter https://www.alt-bau-neu.de/kreis-viersen/ werden verschiedene Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung, aber auch Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote vorgestellt. Außerdem können interessierte Hausbesitzerinnen und -besitzer in der Rubrik „Experten finden“ gezielt nach Fachleuten und Betrieben aus dem Kreis für die Umsetzung ihrer Sanierungsvorhaben suchen.

Klimaschutzziele

Klimaschutzziel der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath

Grefrath bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Sie strebt im Rahmen ihrer Möglichkeiten entschlossen die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 an. Um dieses Ziel zu erreichen werden die Handlungsfelder des interkommunal erarbeiteten Klimaschutzkonzeptes (IKK) sowie eigene kommunale Projekte verfolgt. Dem hat der Rat der Sport- und Freizeitgemeinde am 20. Juni 2023 zugestimmt.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept

Der Kreis Viersen, die Gemeinden Grefrath, Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie die Städte Tönisvorst und Viersen haben ihr gemeinsames Integriertes Klimaschutzkonzept neu aufgelegt und damit ihren kommunalen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft konkretisiert. Das Konzept ist unter Beteiligung der Bevölkerung, lokaler Unternehmen und Organisationen, der Politik sowie Experten erarbeitet und nun in allen teilnehmenden Kommunen beschlossen worden.

Hier finden Sie das Klimaschutzkonzept.

Das Ziel des IKK orientiert sich an der übergeordneten, völkerrechtlichen Vereinbarung zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens. Das Erreichen der daraus resultierenden zentralen Herausforderungen (vgl. Kapitel 6.9) ist nur durch das engagierte Handeln aller gesellschaftlichen Akteure möglich.

Das IKK definiert den kommunalen Beitrag und Handlungsrahmen zur Erreichung dieser Klimaziele. Dabei ist zu beachten, dass der kommunale Klimaschutz weiterhin als sogenannte freiwillige kommunale Aufgabe, d.h. ohne gesetzlichen Auftrag, definiert ist und zudem ein klar begrenzter Handlungs- und Gestaltungsspielraum besteht (vgl. Kapitel1.2). Nichtsdestotrotz wollen die Gemeinde Grefrath, der Kreis und die Partnerkommunen in diesem Rahmen ihren Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad Ziels leisten.

Klimaneutralität bis zum Jahr 2035

Im IKK wurden zwei Pfade für die Reduzierung von Treibhausgas dargestellt. Diese werden im Konzept als Klimaschutzszenario 2045 und Klimaschutzszenario 2035 bezeichnet. Die Darstellung im IKK soll aufzeigen, welche Anstrengungen bis 2045 (Klimaschutzziel der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgas-Neutralität bis 2045) nötig sind, um das Ziel zu erreichen. Beim Klimaschutzszenario 2035 wird die Erreichung dieses Klimaschutzzieles um 10 Jahre vorgezogen. Das bedeutet jedoch eine Verdopplung der Anstrengungen – finanziell und personell.

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, ist extrem ambitioniert bei den derzeitigen Rahmenbedingungen. Obwohl Klimaschutz noch eine freiwillige kommunale Aufgabe ist, will die Gemeinde Grefrath ihren Beitrag leisten.

Die Sanierungsraten auch bei den privaten Häusern müssen sich verdoppeln und der Ausstieg beim Erdgas (2035) müsste schneller gehen. Heizöl und Steinkohle sollen bereits bis 2025 vom Markt verschwinden. Der motorisierte Mischverkehr (MIV) muss um 24 % verringert werden. Der Anteil an alternativen Antrieben soll auf 86 % gesteigert werden. Auf diese Ziele hat die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath nur einen kleinen Einfluss.

Aufbauend auf der Analyse für das IKK, den durchgeführten Experten-Workshops sowie der Bürger- und Akteursbeteiligung wurden 24 Maßnahmen als gemeinsamer Handlungsrahmen entwickelt (vgl. Kapitel 7). Die einzelnen Maßnahmensteckbriefe bilden einen Orientierungsrahmen für die beteiligten Verwaltungen als Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

Hier finden Sie den Maßnahmenkatalog.

Mehrweg statt Einweg

Ab dem 01. Januar 2023 gilt für viele Betriebe eine bundesweite Pflicht zum Angebot von Mehrweglösungen im Take Away-Geschäft. So wird Kundinnen und Kunden die Wahl gegeben, zum Beispiel beim Coffee-To-Go künftig auf eine umweltfreundliche Mehrweglösung zurückzugreifen. Die übrigen Gastronomiebetriebe sind dann verpflichtet, mitgebrachtes Mehrweggeschirr zu befüllen. Voraussetzung ist natürlich die Einhaltung der Hygienevorschriften.

Die Gemeinde Grefrath ist Teil der Initiative „Kreis Viersen geht den Mehrweg“ vom Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV), gemeinsam mit dem DEHOGA Nordrhein e.V. und der IHK Mittlerer Niederrhein sowie der Unterstützung der weiteren kreisangehörigen Kommunen, die Gastronomiebetriebe auf ihrem Mehrweg begleiten. Ausführliche Informationen zur Mehrwegangebotspflicht, zu Mehrwegalternativen und weiteren Themenfeldern finden Sie unter: www.kreis-viersen.de/mehrweg

Bei Fragen zum Thema Mehrweg im Kreis Viersen steht Ihnen Frau Jeep von der Abfallberatung des Abfallbetriebes des Kreises Viersen per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de oder unter der Rufnummer 0 21 62 / 39 - 1998 gern zur Verfügung.

Verhalten bei Hitze -Tipps und Tricks

Dokument
Hitzeflyer (159.88 KB)

Lichtverschmutzung eindämmen und Energie sparen

Dokument

Realisierte Projekte

Baumgutscheine 2022/2023

150 Bäume hat die Gemeinde Grefrath im November 2022 an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die sich bei der Aktion „Baumgutscheine“ beworben hatten. 

75 Bäume hat die Gemeinde im Jahr 2023 angeboten. Die Ausgabe der Bäume erfolgte am 18. November. Die Gemeinde stellte eine Pflanzanleitung bereit.

Energetische Sanierung Innenbeleuchtung

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.

Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:

Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH

Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.

Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:

Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde Grefrath sanierte die gesamte Straßenbeleuchtung. Es wurden ca. 1.924 unwirtschaftliche Bestandsleuchten gegen Energie effiziente LED-Leuchten mit Steuerungen für die „Nachtabsenkung“ ausgetauscht. Das Sanierungsprojekt wird mit maximal 276.269 Euro vom BMU bzw. PtJ gefördert; das Förderkennzeichen lautet 03K03329.

Nach der Durchführung der Beleuchtungssanierung werden ca. 80 Prozent der bisherigen Energiekosten eingespart und die Straßennutzungszonen erhalten eine qualitativ hochwertige Beleuchtungsanlage in Anlehnung an die normativen Vorgaben.

Die Maßnahme wurde abgeschlossen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH

Dachbegrünung 2022/2023

Förderung von Gründächern

Das Förderprogramm zur Förderung von Dachbegrünungen läuft weiter. Die Gemeinde Grefrath gibt noch 38 „Dachbegrünungsgutscheine“ in Höhe von 250 Euro an Grefrather Bürgerinnen und Bürger aus, die ein Bestandsgebäude neu begrünen wollen. Die Antragsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. 


 

Neuigkeiten für den Klimaschutz
Silhouette der Gemeinde Grefrath

Sie haben das Seitenende erreicht.