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Friedhof

In der Gemeinde Grefrath gibt es vier Friedhöfe. Der Friedhof im Ortsteil Grefrath befindet sich im Eigentum und in der Verwaltung der Gemeinde und wird vom Fachbereich III (ehemals Bauamt - Rathaus Oedt) verwaltet.

Die Friedhöfe in Oedt, Mülhausen und Vinkrath stehen im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Benedikt.

Der Gemeindefriedhof an der Schaphauser Straße bietet eine große Vielfalt unterschiedlicher Grabarten für Erd- und Urnenbeisetzungen. Neben Wahlgrabstätten und  Reihengrabstätten gibt es auch pflegefreie (Urnen-)Reihengräber. Auch Baumgrabstätten für Sarg und Urne sind möglich. Seit 2016 gibt es auf dem Gemeindefriedhof Schaphauser Straße die Möglichkeit einer Mensch-Tier Bestattung. Dies sind Urnenwahlgräber mit der Möglichkeit einer Grabbeigabe in Form eines kremierten Haustieres. 

Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt 30 Jahre, bei Kinder- und Urnenbestattungen 20 Jahre. Wahl- und Urnenwahlgräber können nach Ablauf des Nutzungsrechts verlängert werden.

Seit dem 01.06.2006 nutzt die Gemeinde Grefrath zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben, wie die Durchführung von Beerdigungen und Trauerfeiern nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung, die Dienstleistung des Bestattungshauses Camps. Hierzu hat die Gemeinde die Leichenhalle und die Friedhofskapelle gepachtet. Jedem Bestatter stehen diese Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung, die Abrechnung erfolgt über die Gemeinde. Eventuelle Besichtigungstermine können Sie unter der Telefonnummer 02158/912130 absprechen.

Hier finden Sie einen Übersichtsplan des Friedhofs.

Grab-Arten

Wahlgrabstätten: Dies sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerb bestimmt wird. Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren vergeben und kann verlängert werden.

Reihengrabstätten: Die Beisetzungen in Reihengräbern erfolgen an der von der Gemeinde bestimmten Stelle der Reihe nach. In jeder Reihengrabstätte können zwei Urnen oder es kann ein Sarg beigesetzt werden. Rechte an Reihengräbern bestehen für die Dauer der Ruhezeit, sie können weder verlängert noch erneuert werden.

Pflegefreie Reihengräber: Die Grabstätte wird mit Rasen bepflanzt und von der Gemeinde gepflegt. Es kann mit einer im Boden versenkten Liegeplatte mit einem Hinweis auf den/die Verstorbene versehen werden. Die Bestattung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Im Bereich der Rasenfläche ist kein Grabschmuck erlaubt. Ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich.

Urnenwahlgrabstätten: Für die Aschengrabstätten wird auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen. In einer Urnenwahlgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.

Pflegefreie Urnenreihengräber: Sie dienen der Beisetzung von Aschen in Urnen und werden der Reihe nach belegt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Sie befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden. Die Grabstätte kann mit einer im Boden versenkten Liegeplatte mit einem Hinweis auf den Verstorbenen versehen werden. Im Bereich der Rasenfläche ist kein Grabschmuck erlaubt. Die Beisetzung kann auf Wunsch auch anonym vorgenommen werden. Ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich.

Baumgrabstätten für Sarg und Urne: Die Grabstätten werden mit einheitlichen Steinen, auf denen der Name des Verstorbenen auf einem Bronzeblatt graviert werden kann, versehen. Ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich. Im Bereich des Steins und der Stauden ist es erlaubt, Grabschmuck abzulegen. Im Bereich der vorgelagerten Rasenfläche ist kein Grabschmuck erlaubt. In jeder Grabstätte kann nur ein Sarg bestattet werden. Für Urnen gibt es ein- und mehrstellige Baumgrabstätten.

Aschestreufeld: Die Asche wird hier verstreut, wenn dies schriftlich bestimmt ist. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig.

Alle Details zu den Grab-Arten finden sich in der Friedhofssatzung.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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