Die Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt.
An dieser Stelle werden in der nächsten Zeit weitere Informationen zur Bundestagswahl - sobald jeweils bekannt - veröffentlicht.
Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden in der Zeit vom 24.01. bis spätestens 02.02.2025 versandt. Der Briefumschlag ist als amtliche Wahlpost kenntlich gemacht. Falls Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber vermuten wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich im eigenen Interesse sofort beim Wahlamt (Tel. 02158 4080-118) melden.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf ihre Wahlbenachrichtigung zu werfen. Diese beinhaltet die genauen Angaben zum Wahlraum, wo das Stimmrecht persönlich an der Wahlurne ausgeübt werden kann.
Briefwahl
Im Rathaus Grefrath, Mülhausener Straße 6, Zimmer 1.6, (1. Etage) ist ab Anfang Februar 2025, nach Erhalt der Stimmzettel, ein zentrales Briefwahlbüro eingerichtet.
Das Briefwahlbüro ist zu den üblichen Servicezeiten,
montags - freitags: 08.30 bis 12.30 Uhr,
montags: 14.00 bis 17.00 Uhr,
samstags: 10.00 bis 14.00 Uhr
sowie nach individueller Terminvereinbarung bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen können am schnellsten und einfachsten mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beim Wahlamt beantragt werden. Es ist aber auch ein Antrag schriftlich, per Mail (wahlen@grefrath.de) oder über das Webformular möglich.
Wer seine Stimme vorab per Briefwahl abgibt, sollte dafür sorgen, dass sein Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt im Rathaus an der Mülhausener Straße 6 in Grefrath eingeht. Die Antragsfrist für Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung, die nachgewiesen werden muss, kann am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss sich durch eine Vollmacht legitimieren.