
Der Wahltermin für die nächste Kommunalwahl ist der 14. September 2025.
Bei der Kommunalwahl werden sowohl der Rat der Gemeinde Grefrath und der Kreistag des Kreises Viersen als auch der Bürgermeister von Grefrath und der Landrat des Kreises Viersen gewählt.
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
- Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wahlvorschläge Bürgermeister*in und Vertretung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Vertretung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath sind spätestens bis zum (69. Tag vor der Wahl), 07.07.2025, 18:00 Uhr, (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath im Rathaus Grefrath, Mülhausener Straße 6, 47929 Grefrath, Zimmer 1.7 einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Alle Informationen dazu findet man im Amtsblatt: Vorlage 268/2025