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Wohngeld

Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens

  • einen Mietzuschuss (für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes) oder
  • einen Lastenzuschuss (für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung) erhalten.

Voraussetzung für die Bewilligung eines Lastenzuschusses ist, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin den Wohnraum bewohnt und die finanziellen Lasten trägt.

Neuerungen zum Wohngeldantrag:
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss-Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

 

Link zum Erstantrag Mietzuschuss:  https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA

Link zum Erstantrag Lastenzuschuss:   https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA

Hier finden sie die Datenschutzerklärung zum Online-Antrag: 

 

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich auch anonymisiert im Internet mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW ausrechnen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema Wohngeld.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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