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Verkehrsschilder

Unterhaltung, Aufbau und Verleih von Verkehrsschildern wird durch die Mitarbeiter des Bauhofes durchgeführt. Bei dem Verleih von Verkehrsschildern ist zu beachten:

  • Die Ausleihe von Verkehrsschildern ist nur bei Vorlage einer Ausnahmegenehmigung zur Straßenverkehrsordnung möglich.
  • Diese muss beim Ordnungsamt der Gemeinde Grefrath beantragt werden.
  • Die Schilder können nur nach Verfügbarkeit ausgeliehen werden.

Wie die Gebührenerhebung geregelt ist, können Sie diesem Auszug der Gebührensatzung entnehmen.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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