Bereits vor der Geburt des Kindes kann der Vater die Vaterschaft zum Kind anerkennen. Diese Anerkennung kann beim Standesamt oder auch beim Jugendamt erfolgen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch jederzeit nach der Geburt des Kindes erfolgen. Bei der Vaterschaftsanerkennung kann eine Erklärung zum Familiennamen des Kindes abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Sorgerechtserklärung nur beim Jugendamt (Kreis Viersen) abgegeben werden kann.
Während des Bestehens einer Ehe kann die Vaterschaft zu einem Kind durch einen Dritten nur mit Zustimmung der Mutter und des Noch-Ehemannes nach Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens erfolgen. Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung allerdings erst nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehe.