Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung durch einen Jugendlichen dem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Schein ist für die Erst- wie auch für eine Nachuntersuchung erforderlich.
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich online über folgende Internetadresse: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Für die Onlinebeantragung ist zwingend die eingeschaltete eID des Bundespersonalausweises und die installierte AusweisAPP auf dem mobilen Endgerät notwendig. Diese technischen Komponenten werden für die Authentifizierung benötigt.
Jugendliche unter 16 Jahre, die noch keinen entsprechenden Bundespersonalausweis besitzen, können den Bürgerservice aufsuchen und sollten vorher einen Termin buchen. Der Termin kann über diesen Internetlink vereinbart werden: https://tevis.krzn.de/tevisweb220/ . Sie erhalten beim vereinbarten Termin das entsprechende Dokument, dass sie dem Arzt vorlegen müssen.
Alternativ können auch die Eltern online den Antrag stellen, aber auch in diesem Fall gilt, dass die eID des Bundespersonalausweises eingeschaltet sein muss und die Verwendung der AusweisApp ist vorgeschrieben.
Voraussetzungen
- installierte AusweisApp auf dem mobilen Endgerät
- eingeschaltete eID auf dem Bundespersonalausweis - diese Funktion ist standardmäßig implementiert