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Sondernutzung von Straßen

Die Erlaubnisse und Gebühren für zeitweilige Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, wozu auch Wege und Plätze gehören, zum Beispiel für Container, die Lagerung von Baumaterialien oder ähnliches, sind in der sogenannten „Sondernutzungssatzung“ der Gemeinde geregelt. 

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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