Inhalt

Schülerbeförderung

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten, wenn:

  • der Schulweg in der einfachen Entfernung für Schüler der Primarstufe (Grundschule) mehr als 2 Kilometer,
  • der Sekundarstufe I  (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 Kilometer und
  • der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) mehr als 5 Kilometer beträgt.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

Sie haben das Seitenende erreicht.