Die Überprüfung von Heizungsanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern ist eine hoheitliche Aufgabe, die den Schornsteinfegerninnen Schornsteinfegern übertragen ist. Für den Fall, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb nicht nachkommen, erfolgt eine entsprechende Mitteilung mit Mangelbericht an das Ordnungsamt. Erforderlichenfalls erlässt das Ordnungsamt eine Ordnungsverfügung, die es mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzen kann. In der Regel liegt auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzrecht vor, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.
Über den folgenden Link können Sie den für Ihre Adresse zuständigen Schornsteinfeger ermitteln: www.schornsteinfeger-duesseldorf.de/infos/zustaendigkeit