Benötigen Bürger oder Bürgerinnen die Hilfe einer Schiedsperson, so vereinbaren sie telefonisch einen Gesprächstermin.
Oedt und Mülhausen
Ruth Lobach, Im Grünen Winkel 4, 47929 Grefrath, Telefon: 0176 84362370, E-Mail: ruth-lobach@web.de
Grefrath und Vinkrath
Uwe Ritzkat, Mörtelsstraße 173, 47929 Grefrath, Telefon: 02158 2979176
Der Rat der Gemeinde Grefrath teilte das Gemeindegebiet aufgrund seiner Struktur und Bevölkerungszahl in die zwei Schiedsamtsbezirke Oedt / Mülhausen und Grefrath / Vinkrath auf und wählte jeweils eine Schiedsperson. Das zuständige Amtsgericht bestätigte und vereidigte die beiden Schiedspersonen, die sich gegenseitig vertreten, zum Beispiel bei Urlaub und Krankheit.
Schlichten statt Richten
"Schlichten statt Richten" lautet das Motto der Schiedsfrauen und Schiedsmänner. Wer im Schiedsamtsbezirk wohnt, über 30 und "in der Regel" noch keine 70 Jahre alt ist, kann dieses Amt bekleiden. Der Bewerber oder die Bewerberin darf nicht vorbestraft sein und es dürfen keine Umstände in der Person vorliegen, die sie zur Führung dieses Amtes ungeeignet machen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden vom Rat der Gemeinde Grefrath für die Dauer von 5 Jahren gewählt und bekleiden ein öffentliches Amt. Die Einschaltung der Schiedsperson ist wesentlich kostengünstiger als der Gang zum Anwalt oder Gericht. In einigen Fällen ist der Gang zur Schiedsperson sogar zwingend vorgeschrieben:
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre
- allgemeine Streitigkeiten um Geld, wenn der Betrag 600 € nicht überschreitet
In anderen Fällen kann die Schiedsfrau oder der Schiedsmann für die Bürgerinnen und Bürger tätig werden. Erfahrungsgemäß liegt heute der so genannte Streitwert oft über 600 €. Bedenkt man, dass eine Ohrfeige zum Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld führen kann, sollte überlegt werden, ob zur Vermeidung weiterer Kosten mancher Streit nicht besser mit Hilfe einer Schiedsperson gütlich beigelegt wird.
Weitere Fragen zum Schiedsamt und zum Verfahren beantworten die Schiedspersonen der Gemeinde Grefrath gerne.