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Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen (Personalausweisgesetz). Die Ausstellung eines Personalausweises dauert ungefähr 3 bis 4 Wochen.

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in dringenden Fällen sofort möglich, jedoch ist der vorläufige Personalausweis nur 3 Monate gültig. Zur Beantragung muss man persönlich vorstellig werden. Zudem wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. In einigen Fällen ist es notwendig, dass Sie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) vorlegen. Bitte rufen Sie vorher die Mitarbeiter*innen vom Bürgerservice an, um festzustellen, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

Hier erfahren Sie, ob der von Ihnen beauftragte Personalausweis oder Reisepass fertiggestellt ist und im Bürgerservice zur Abholung bereit liegt. 

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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