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Immissionsschutz

Für alle Fragen des Immissionsschutzes (zum Beispiel Lärmschutz) ist der Fachbereich II, Sachgebiet 2.1. (ehemals Ordnungsamt) zuständig. Für Fragen, Beschwerden oder Auffälligkeiten können sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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