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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz von Gewerbetreibenden erhoben. Sie berechnet sich wie folgt: Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz.

Der Gewerbesteuermessbetrag wird  vom Finanzamt, im Rahmen der dort einzureichenden Steuererklärung, festgesetzt. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer. Die zuständige Gemeinde wird über den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag informiert. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von der Kommune im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Grefrath beträgt zurzeit 455 v. Hundert.

Daraufhin erlässt die Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid, der Sie über die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer informiert. Fragen zur Festsetzung, Erhebung und Stundung der Gewerbesteuer beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kämmerei.

Weitere Informationen

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes erfolgen bei der Gewerbemeldestelle der Gemeinde Grefrath.

Vordrucke für die Betriebserfassung, Umsatzsteueranmeldung und Gewerbesteuererklärung erhalten Sie beim Finanzamt Kempen

Weitere Informationen zudem bei der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Grefrath sowie bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen, Willy-Brandt-Ring 13, 41747 Viersen.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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