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Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt,  in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.

Benötigte Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunde der Mutter, und falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber, die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls Sorgeerklärungen
  • ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
  • bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren

Die Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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