Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses benötigen Sie ein Schriftstück des Arbeitgebers/Vereins, in dem Bezug auf § 30a BZRG genommen wird.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Online-Beantragung
Das Führungszeugnis kann online über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Identität mittels eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder per eID-Karte nachweisen müssen.
Schriftliche oder persönliche Beantragung
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
- Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgerservice einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
- Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
- Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
- Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Gebühren
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.
In Ausnahmefällen kann auf die Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis verzichtet werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt zur Gebührenbefreiung.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsfähigkeit