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Fischereischeine

Voraussetzung

Fischereischeine können ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Neuausstellung eines Fischereischeines ist ein aktuelles Passfoto sowie das Prüfungszeugnis der „unteren Fischereibehörde“ (Kreis Viersen) und der Personalausweis vorzulegen.

Gültigkeit

Der Gültigkeitszeitraum des Fischereischeines kann gewählt werden, er beträgt entweder ein Jahr oder fünf Jahre.

Verlängerung 

Ihren Fischereischein können Sie nach Ablauf bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres verlängern lassen. Hierfür ist der aktuelle Fischereischein sowie der Personalausweis vorzulegen.

Jugendfischereischein

Voraussetzung

Jugendfischereischeine werden nur für Personen ausgestellt, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Gültigkeit 

Der Jugendfischereischein ist ein Jahr gültig.

Hinweis

Der Inhaber eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeines ist.

Gebühren

  • Jahresfischereischein: 16,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Silhouette der Gemeinde Grefrath

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