Eltern haben für den Besuch ihres Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen monatlichen Beitrag zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.
Nach Abschluss des Betreuungsvertrages der Eltern mit dem Kindergarten oder der Offenen Ganztagsschule können diese über das Formular "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" direkt in Kontakt mit der Sachbearbeitung für Elternbeiträge der Gemeinde Grefrath treten. Mit Abgabe dieser Erklärung ist gleichzeitig ein Nachweis über die Einkommenshöhe beizufügen, auf jeden Fall der letzte Einkommenssteuerbescheid sowie die Verdienstbescheinigung aus Dezember des Vorjahres, Leistungsbescheide über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld sowie Nachweise zu möglichen Unterhaltszahlungen oder sonstige geeignete Unterlagen.
Nachdem die erstmalige Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt ist, sind Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Einstufung in eine andere Einkommensgruppe führen können, von den Eltern unverzüglich mitzuteilen. Die erstmalige Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach einer Prognose des Einkommens. Beachten Sie bitte, dass in den Folgejahren immer eine Überprüfung bzw. ein Abgleich der prognostizierten mit den tatsächlichen Einkommensverhältnissen stattfinden wird. Um zukünftige Nachzahlungen bzw. Erstattungen zu vermeiden, ist eine realistische Einschätzung der Einkommenssituation sinnvoll.
Eine Tabelle der Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und der Offenen Ganztagsschule kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.