Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Voraussetzungen
In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (hierzu gibt es Ausnahmen)
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
- deutsche Sprachkenntnisse: Nachweis entweder durch Zertifikat B 1 oder durch vierjährigen Schulbesuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Deutschnote: ausreichend
- keine erheblichen Vorstrafen
- ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe angewiesen zu sein (hierzu gibt es Ausnahmen)
- Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (hierzu gibt es Ausnahmen)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen, zum Beispiel: für ausländische Ehegatten Deutscher. Sie werden individuell informiert.
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist das Standesamt der Gemeinde Grefrath.
Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer den Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband selbst stellen. Für Jugendliche unter 18 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter dem Antrag zustimmen.
Benötigte Unterlagen
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie ein Antrag aussehen muss. Wir halten aber entsprechende Formulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Bevor Sie den Antrag abgeben, sollten Sie mit uns ein Beratungsgespräch führen.
Für die Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einbürgerungsantrag (bitte nicht vorab unterschreiben)
- gültiger Pass mit gültiger Aufenthalts- / Niederlassungserlaubnis
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Einkommensnachweis
- soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (zum Beispiel: Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
- Lebenslauf
- Gebührenerklärung und Loyalitätserklärung
- 1 Lichtbild / Passfoto
Bearbeitung
Ihr Antrag wird anschließend zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Viersen weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit für das Einbürgerungsverfahren wird etwa sechs Monate betragen.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt zurzeit 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, gilt eine Gebühr von 51 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen oder bei der Bundesregierung.