Für eine Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der deutschen Standesbeamtin oder des deutschen Standesbeamten am (letzten) Wohnsitz der Verlobten, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Aufgrund des umfassenden Eherechtes erfragen Sie weitere Informationen bitte beim Standesamt.