Voraussetzungen
Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzessammlung des Innenministerium NRW) und sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?
Im Bürgerservice dürfen nur Schriftstücke in deutscher Sprache beglaubigt werden.
Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen z. B. Schulzeugnisse oder Abschlussprüfungen.
Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin unterzeichnen.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne im Bürgerservice erfragen.
Bei Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Benötigen Sie beglaubigte Kopien für Rentenzwecke wenden Sie sich bitte an unsere Rentenstelle.
Testamente und Nachlassangelegenheiten, Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister, Scheidungsurteile etc. können im Bürgerservice nicht beglaubigt werden. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Unterlagen
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- das zu beglaubigende Dokument im Original
- die entsprechenden Kopien des Dokumentes (es können auch kostenpflichtig Kopien erstellt werden)