Content

Bauvoranfrage / Bauvorbescheid

Besondere Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren im Rahmen einer Bauvoranfrage abgestimmt werden. Durch diese können grundsätzliche Fragen zum Bauplanung- und Bauordnungsrecht abgeklärt werden. Zuständig für die Erteilung von Bauvorbescheiden ist das Bauordnungsamt des Kreises Viersen.

Weitergehende Informationen zur Antragstellung sowie einen Antragsvordruck finden Sie auf der Seite des Kreises Viersen...https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/bauvorbescheid

Silhouette der Gemeinde Grefrath

Sie haben das Seitenende erreicht.