Baugenehmigungsbehörde
Kreis Viersen
Bauordnungsamt
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: 02162/390
Wenn Sie ein Gebäude (zum Beispiel: Wohn- oder Betriebsgebäude) oder eine andere bauliche Anlage (zum Beispiel: Einfriedigung) errichten, ändern, abbrechen oder deren Nutzung ändern wollen, benötigen Sie vor Ausführung des Vorhabens grundsätzlich eine schriftliche Baugenehmigung. Einige Wohnbauvorhaben sind gemäß § 67 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) genehmigungsfrei. Dazu ist die unten erklärte Genehmigungsfreistellung zu beachten.
Auskünfte über planungsrechtliche Grundlagen eines Bauvorhabens (Baugesetzbuch, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) erhalten sie im Bauamt.
Das Bauordnungsamt des Kreises Viersen ist zuständig für die Erteilung der Baugenehmigungen. Der Bauantrag ist in mehrfacher Ausfertigung (mindestens dreifach) mit prüffähigen Bauvorlagen beim Bauordnungsamt des Kreises Viersen einzureichen. Prüffähige Bauvorlagen sind zum Beispiel: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Angaben über die Erschließung des Grundstückes und gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis.