Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.
Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstückskaufgeschäft fremdfinanziert, wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 24,00 Euro.