Die Gemeinde Grefrath betreibt ein ungefähr 80 Kilometer langes Kanalnetz. Im Bereich Mülhausen und Teilen von Oedt erfolgt die Entwässerung im Trennverfahren (Schmutzwasser und Regenwasser werden getrennt voneinander abgeleitet), in den übrigen Bereichen im Mischwasserverfahren (Schmutz- und Regenwasser werden zusammen abgeleitet). Das gesammelte Schmutz- und Mischwasser gelangt über die Kanalisation zum Gruppenklärwerk Grefrath, wo es gereinigt wird. Die Kläranlage betreibt der Niersverband mit Sitz in Viersen. Das Regenwasser wird über eine mechanische Reinigung in die Niers abgeleitet.
Die Gemeinde unterhält 16 Pumpstationen. Die Wartung der Pumpstationen wird durch Mitarbeiter des Bauhofes ausgeführt.
Bei Störungen im Kanal wenden Sie sich bitte umgehend an die entsprechenden Mitarbeiter und außerhalb der Dienstzeit an die Pumpenbereitschaft, die sich umgehend um das Problem kümmern. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst über den Anrufbeantworter unter der Telefonnummer 02158 4080-650. Bitte nennen Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und Ihr Anliegen. Der Bereitschaftsdienst wird sich bei Ihnen melden.
Neu- und Umbauten
Bei Neu- und Umbauten muss jedes Grundstück vor der Benutzung der baulichen Anlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein.
Die Herstellung einer neuen Grundstücksentwässerungseinrichtung (Kanalhausanschluss, abflusslose Sammelgrube, Kleinkläranlagen) sowie die Änderung und Erneuerung der bestehenden Anlage muss der Gemeinde Grefrath angezeigt werden.
Laut der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Grefrath kann das Niederschlagswasser, das auf befestigten Hauseingangs- und Garagenvorflächen nicht gewerblich oder industriell genutzter Grundstücke anfällt, nur mit Einwilligung der Gemeinde oberirdisch auf die öffentliche Straße abgeleitet werden, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten ist. Grundsätzlich sind an der Grundstücksgrenze Einläufe oder Rinnen zur Aufnahme des Niederschlagswassers der privaten Flächen anzuschließen.
Antrag auf die Erteilung einer Kanalanschluss- und Benutzungsgenehmigung
Für den Anschluss des Abwassers an den öffentlichen Kanal kann ein Antrag direkt an tiefbau@grefrath.de gestellt werden. Hier sollte das entsprechende Formular, das Sie rechts oben zum Download finden, vollständig ausgefüllt und mit der Berechnung des Abwassers eingereicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Tiefbauamts.
Antrag auf Erteilung zur Benutzung eines Gewässers
Der Kreis Viersen ist die Prüfung- und Genehmigungsbehörde für die Anträge auf Erteilung zur Benutzung eines Gewässers (Hierzu gehören Anträge für Kleinkläranlage Abflusslose Sammelgrube sowie Versickerung des Regewassers). Hier kann das ausgefüllte Antragsformular ans Tiefbauamt gesendet werden. Der Antrag wird dann mit einer Stellungnahme der Gemeinde Grefrath an den Kreis Viersen weitergeleitet. Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers sowie ein Merkblatt des Kreises Viersen zur Abwasserbeseitigung finden Sie unter "Benötigte Formulare" rechts oben im Kasten zum Download.
Antrag auf Erteilung der Kanalplanauskünfte
Wenn Sie Angaben zu Kanalauskünften benötigen, können Sie einen formlosen Antrag mit den Angaben zum Flurstück direkt an das Tiefbauamt unter der E-Mail-Adresse tiefbau@grefrath.de einreichen. Dabei fällt eine Gebühr von 9,00 Euro für jede Planauskunft an.
Beiträge für Kanalanschlüsse
Die Beitragspflicht entsteht auch, wenn die Anschlussmöglichkeit bereits seit längerer Zeit besteht, die Bebaubarkeit eines Grundstückes aber erst jetzt gegeben ist. Die Kanalanschlussbeiträge refinanzieren die Investitionen für das gesamte Entwässerungsnetz. Die Höhe der Beitragssätze ist unter anderem danach gestaffelt, ob nur Schmutzwasser und/oder auch Niederschlagswasser eingeleitet wird. Durch Bescheid festgesetzte Beiträge sind innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten. Auf der Grundlage des wirtschaftlichen Verhältnisses des / der Beitragspflichtigen sind Stundung oder Ratenzahlung möglich. Dies ist durch die Abgabenordnung geregelt.
Satzungen und Gebühren
Hier finden Sie die Satzungen zum Thema Abwassser. Für Fragen in Bezug auf Abwasser- und Regenwasserbeseitigungsgebühren steht Ihnen das Steueramt zur Verfügung (Kontakt siehe Kasten rechts).
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Abwasser Abwassergebührensatzung (135.69 KB)
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Abwasserbeseitigungssatzung (1.12 MB)