Grundsicherung
Die Grundsicherung umfasst die Beratung von Hilfesuchenden, die Aufnahme von Anträgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII und die Gewährung der entsprechenden Leistungen. Die Prüfung eines Anspruchs kann nur nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise über die derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Einkommensnachweise (= Arbeitseinkommen, Rente, Unterhalt-, Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Wohngeld usw.)
- Nachweis über vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Sparverträge, Lebensversicherungen, Kontoauszüge und so weiter)
- Mietvertrag (bei Eigentum müssen Hauslasten berechnet werden)
- Nachweise über bestehende Versicherungen
Gegebenenfalls müssen nach der Besonderheit des Einzelfalls noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen und haben mindestens ein Kind? Dann können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule, Kindertagespflege oder Hort, sowie für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.
In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Jobcenter koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.
Anträge und Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie unten www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/bildung-und-teilhabe
Hilfe bei Behinderung
Schwerbehindertenausweis
Das Versorgungsamt prüft und stellt fest, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.
Anträge auf Anerkennung oder Verschlimmerung einer Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis) erhalten Sie im Sozialamt und im Bürgerservice Grefrath. Beim Ausfüllen des Antrags helfen wir Ihnen gerne. Wenn Sie ärztliche Unterlagen besitzen, bringen Sie diese bitte mit, ebenso ein aktuelles Passbild.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises können wir sofort vornehmen, soweit noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Falls ein neuer Ausweis ausgestellt werden muss, bringen Sie bitte ein aktuelles Passbild mit. Wir fordern den neuen Ausweis für Sie beim Versorgungsamt an.
Sie können den Schwerbehindertenantrag beim Versorgungsamt herunterladen.
Alltagsberatung für Menschen mit Behinderung
Eine besondere Beratungsstelle für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ist die KoKoBe, die Koordinierungs- Kontakt und Beratungsstelle, Träger ist der Landschaftsverband Rheinland. Informationen finden sie auf den folgenden Internetseiten: KoKobe
Blindengeld und Leistungen für gehörlose Menschen
Hochgradig sehbehinderte, blinde und gehörlose Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) erhalten. Anträge erhalten Sie im Sozialamt. Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie beim LVR.