Neuer Träger für die Offene Ganztagsschule (OGS) in Grefrath beschlossen
Die Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Grefrath erhält einen neuen Träger für die Offene Ganztagsschule (OGS): Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, die Durchführung von OGS und „Schule von acht bis eins“ in Grefrath dem freien Träger geg euregio GmbH zu übertragen.
Die geg euregio GmbH ist ein anerkannter, überregional tätiger Jugendhilfeträger. Der neue Träger ist eine gemeinnützige, 100%-ige Tochtergesellschaft der Katharina Kasper ViaNobis GmbH unter dem Dach der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper. Die Gruppe ist im Gemeindegebiet bereits als Träger der beiden Kindergärten "Kinderreich" in Mülhausen und Grefrath vertreten. Teil der Dernbacher Gruppe ist seit dem 01.08.2017 auch die Liebfrauenschule Mülhausen gGmbH.
Es gab drei sehr gute, potenzielle Träger, die sich zuvor in einer nichtöffentlichen Sondersitzung des Schulausschusses vorgestellt und insbesondere Fragen der sachkundigen Ausschussmitglieder und der Grundschulleitung beantwortet hatten. Der Rat entschied nun zugunsten der geg euregio GmbH, die bereits zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 übernimmt. Die Konzeption "Offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen der geg euregio GmbH" kann man hier nachlesen.
Aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung wurde auch deutlich, dass die Beitragsatzung aus dem Jahre 2014 angepasst werden muss, um wieder eine ausgewogene Finanzierung aus Landesförderung, Elternbeiträgen und Gemeindezuschuss zu erreichen. Vorgesehen ist eine Beschlussfassung in der Sitzungsfolge Mai/Juni, damit die neuen OGS-Elternbeiträge zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in Kraft treten können.
Zum Hintergrund: Seit 2009 hat der Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule Grefrath als Träger der OGS in Grefrath ehrenamtlich hervorragende Arbeit geleistet. Der Förderverein, die Schulleitung und die Verwaltung stimmten aber in der Einschätzung überein, dass die aktuellen Anforderungen auf Dauer im Rahmen der ehrenamtlichen Strukturen eines Fördervereins nicht erfüllt werden können. Dies gilt auch mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/2027.