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Neue Beitragssatzung für die OGS in der Gemeinde Grefrath

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Der Rat der Gemeinde Grefrath hat eine neue Beitragssatzung für das Betreuungsangebot „Offene Ganztagsschule“ beschlossen, die ab 1. August 2024 gilt. Diese betrifft beide Grundschulstandorte, also Grefrath und Oedt. Zuvor waren die Beiträge seit mehr als zehn Jahren nicht angepasst worden. 

Geändert hat sich unter anderem die Staffelung der Einkommensgruppen. Zuvor endete die Beitragstabelle in ihrer Staffelung bei 65.000 € jetzt bei 143.000 €. Für höhere Einkommensgruppen bedeutet das eine höhere Beitragsklasse. So sind die Beiträge fairer verteilt. Familien mit knapp über 65.000 € Jahreseinkommen zahlen sogar 20 € weniger pro Monat. In den unteren Einkommensgruppen gibt es moderate Steigerungen von ca. 10 € pro Monat. Zusätzlich ist eine soziale Klausel aufgenommen worden, wonach Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, XII und AsylbLG sowie Kinderzuschlag und Wohngeld direkt vom OGS-Beitrag befreit werden. Der ermäßigte Beitrag für Geschwisterkinder wurde beibehalten. Alle Eltern wurden bereits oder werden nun zeitnah über die neue Satzung informiert. 

Eltern, die einen Betreuungsvertrag unterschrieben haben oder eine Platzzusage der OGS haben, können jederzeit selbstständig den Onlineantrag auf der Gemeinde-Homepage nutzen und dort alle notwendigen Familien- und Einkommensangaben mitteilen. Sofern alle Informationen vorliegen, bekommen sie dann den Einstufungsbescheid: https://www.grefrath.de/rathaus-service/dienstleistungen/elternbeitraege-kita-und-offene-ganztagsschule-ogs (Unter „Benötige Formulare“ die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen auswählen).

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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