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Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform

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Mit dem Grundsteuerbescheid 2025 haben Sie erstmalig eine Grundsteuerfestsetzung nach den neuen gesetzlichen Regelungen erhalten. Die Grundlage für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Diese beiden Bescheide wurden durch das Finanzamt Kempen erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit zugegangen. Die Gemeinde Grefrath hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. 

Durch reformbedingte Neubewertung der Grundstücks- und Immobilienwerte und aufgrund der geänderten Bewertungssystematik ist die Summe der Grundsteuermessbeträge gesunken. Die zu entrichtende Grundsteuer wird durch Multiplikation dieser Messbeträge mit dem Hebesatz ermittelt. Für diese Festsetzung der Hebesätze sind die Städte und Gemeinden zuständig. Von der Gemeinde Grefrath wurden diese im Dezember 2024 für das Jahr 2025 festgelegt. 

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt: 

  1. Bei Fragen oder Einwänden zu der Feststellung des Grundsteuerwerts oder zu der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Kempen. 
    Elektronische Kontaktaufnahme: www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt
    Telefonischer Kontakt – Grundsteuerhotline: 02152 919-1959
  2. Bei anderen Fragen oder Einwänden zum Bescheid zu Steuern und sonstigen Abgaben wenden Sie sich bitte mithilfe der auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Gemeinde Grefrath. 

Da es erfahrungsgemäß zu vielen Anrufen nach dem Versand der Bescheide kommt, bitten wir Sie um Geduld. Wir bitten Sie außerdem darum, davon abzusehen, ohne einen vorher vereinbarten Termin das Steueramt der Gemeinde Grefrath aufzusuchen. 

Hinweis zu den Abfallgebühren: 

Es kommen vermehrt Fragen auf zu den Leerungsgebühren der grauen und braunen Tonne. Es ist seit einigen Jahren in §8 der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Grefrath verankert, dass pro Jahr jeweils 12 Mindestleerungen für die braune sowie für die graue Tonne berechnet werden. Diese Anzahl an Leerungen wird Ihnen immer berechnet, auch wenn Sie die Tonne weniger als 12-mal zur Leerung an den Straßenrand stellen. Bei jeder weiteren Leerung wird eine zusätzliche Leerungsgebühr fällig. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung zur Abfallentsorgung. 

 

 

 

 

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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