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Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan in der Gemeinde Grefrath

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Zurzeit haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich aktiv in die Lärmaktionsplanung der Gemeinde Grefrath einzubringen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Unter folgendem Link findet man das Beteiligungsportal, auf dem Meldungen bis zum 22. Mai eingereicht werden können: beteiligung.nrw.de/portal/grefrath/beteiligung/themen/1007240

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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