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Meldebescheinigung

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebescheinigung.

Die amtliche Meldebescheinigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

Die Meldebescheinigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Umfangreicher und deshalb oft sinnvoller ist die erweiterte Meldebescheinigung.

Erweiterte Meldebescheinigung

Eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt man z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung oder für die Beantragung eines ausländischen neuen Passes. Oft müssen Angaben belegt werden, wofür eine einfache Meldebescheinigung nicht ausreichend ist.

Gebühren

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung im Rahmen einer Um- bzw. Abmeldung ist gebührenfrei.

Sollten Sie eine Zweitschrift benötigen, wird für die Ausstellung dieser eine Gebühr in Höhe von 9 Euro erhoben.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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