Haben Sie Fragen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), dann wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Mitarbeiterinnen (siehe Kasten rechts). Sollte ein Bußgeldbescheid erlassen werden, werden zusätzlich zu der Geldbuße Gebühren und Auslagen erhoben.
Nähere Einzelheiten zur Zahlung oder, falls Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, zur Einlegung des Einspruchs entnehmen Sie bitte der Rückseite des Bußgeldbescheides.