Die Gemeinde hat für die Beerdigung von verstorbenen Personen ohne Angehörige zu sorgen. In diesen Fällen ist das Ordnungsamt Ihr richtiger Ansprechpartner.
In vielen Fällen übernimmt der Bestatter für die Hinterbliebenen die Beurkundung der Sterbefälle bei der Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Sterbefälle, die sich in der Gemeinde Grefrath ereignen, werden also beim Standesamt der Gemeinde Grefrath beurkundet.
Frist
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Friedhof
Informationen zu den Friedhöfen erhalten Sie hier.
Alle Fragen zu den Friedhöfen beantwortet Ihnen Frau Feykes.