Inhalt

Hebesatzerhöhung: Neue Bescheide werden nun verschickt

Veröffentlicht am

In der Sitzung am 12. Juni hat der Gemeinderat mehrheitlich dem Haushaltsplan für das laufende Jahr 2024 zugestimmt. Darin sind erstmalig seit 2019 Erhöhungen bei der Grundsteuer A und B jeweils um 35 % Punkte vorgesehen. Die Gewerbesteuerhebesätze wurden letztmalig 2015 erhöht und steigen nun um 25 % Punkte. Das entspricht einer prozentualen Erhöhung der Grundsteuer A um 12,5 %, der Grundsteuer B um 7,1 % und der Gewerbesteuer um 5,5 %. Die Hebesätze betragen damit für die Grundsteuer A 315 v.H., für die Grundsteuer B 525 v.H. und für die Gewerbesteuer 480 v. H. Die Hebesatzerhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Die neuen Bescheide werden in den nächsten Tagen verschickt. 

Silhouette der Gemeinde Grefrath

Sie haben das Seitenende erreicht.