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Gemeinschaftshilfe Grefrath

Die Gemeinschaftshilfe Grefrath besteht bereits seit dem Jahr 1923. Sie hat zum Jahresende 2023 einen Bestand von 1.502 Mitgliedern.

Mitglied der Gemeinschaftshilfe Grefrath kann jeder werden, der seinen Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Grefrath und das 18. Lebensjahr erreicht hat, auch wenn zwischenzeitlich der Wohnsitz an einen anderen Ort verlegt wurde. Die Aufnahme ist bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres möglich, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Vorstandes. Das Sterbegeld der Gemeinschaftshilfe Grefrath beträgt 1.250,00 Euro. Die Umlage, die zur Zahlung von zwei Sterbegeldern erhoben wird, wird entsprechend der Anzahl der Sterbefälle in der Regel monatlich erhoben.

Die Gemeinschaftshilfe Grefrath richtet sich vor allem an junge Familien, denn die Familienmitglieder zahlen erst ab 21 Jahren eine Umlage von 2,00 Euro; das Hauptmitglied zahlt 2,50 Euro an Umlage. Außerdem gilt der Versicherungsschutz bereits in vollem Umfang nach der Aufnahme.

Die Gemeinschaftshilfe Grefrath lebt als Umlagekasse von dem dauerhaften Bestand an Mitgliedern. Dafür ist es erforderlich, dass immer wieder neue Mitglieder aufgenommen werden.

Daher würden wir uns freuen, Sie als neues Mitglied in der Gemeinschaftshilfe Grefrath aufnehmen zu können.

Kontaktperson
Horst Hermanns (1. Vorsitzender)
Adresse
Umstraße 28
47929 Grefrath
Telefonnummer
E-Mail
Silhouette der Gemeinde Grefrath

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