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Barrierefreiheit

Die Sport- und Freitzeitgemeinde Grefrath  bemüht sich, ihre Website www.grefrath.de mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.grefrath.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf die Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) überprüft. Die vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit folgt, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

BMUV-Profile auf externen Websites

Alle Angebote, die wir auf fremden Webseiten, wie zum Beispiel in sozialen Netzwerken anbieten, versuchen wir möglichst ebenso barrierefrei zu gestalten. Dies ist jedoch abhängig von den zur Verfügung gestellten Funktionen der Fremdanbieter.

Falls Sie benachteiligt sind (Feedback)

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie sich an die im Impressum genannte Stelle wenden. Solche Mängel liegen bei Inhalten vor, 

  • die schwer zugänglich sind.
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzten oder nicht WCAG 2.1-konform sind.
  • die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Wenn Sie Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sehen, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten.

Wenden Sie sich dazu bitte an die Schlichtungsstelle des Bundes.

Schlichtung-/Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde oder Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.grefrath.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.

Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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