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Denkmalrechtliche Erlaubnis

  • Denkmalrechtliche Erlaubnis 

Wer ein Denkmal beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, benötigt eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, auch wenn die Maßnahme keine Baugenehmigung erfordert. Veränderungen in der näheren Umgebung eines Denkmals und innerhalb von Denkmalbereichen bedürfen ebenfalls einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

Instandsetzungsmaßnahmen an Denkmälern, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind, erfordern keine Erlaubnis. Ob eine Instandsetzungsarbeit vorliegt oder nicht, entscheidet allein die zuständige Denkmalbehörde. Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sollen frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen, ob es sich bei einer geplanten Maßnahme um eine erlaubnisfreie Instandsetzungsarbeit handelt.

Die Maßnahme ist erst vorzunehmen, wenn eine Entscheidung durch die Untere Denkmalbehörde getroffen wurde.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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