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Ab-, An- und Ummeldung eines Wohnsitzes

Abmeldung

Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur noch bei der Aufgabe eines Nebenwohnsitzes oder bei Wegzug ins Ausland erforderlich. 

Die Abmeldung eines Wohnsitzes muss innerhalb einer Woche erfolgen. Für die Abmeldung legen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis vor.

Anmeldung

Personen, die eine Wohnung beziehen, sind verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anzumelden. Zur Anmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis sowie die Wohnungsgeberbestätigung, welche von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Unter der Voraussetzung, dass Sie in Eigentum ziehen, können Sie die Wohnungsgeberbescheinigung vor Ort bei der Anmeldung ausfüllen.

Sofern weitere Personen angemeldet werden sollen, bringen Sie bitte eine Vollmacht mit. Ausgenommen hiervon sind Ehepartner und minderjährige Kinder. Sollten Sie im Besitz von gültigen Reisepässen sein, bringen Sie diese bitte ebenfalls zur Anmeldung mit. Zudem bringen Sie bitte Ihr Stammbuch (Geburts- und Eheschließungsurkunde) mit. 

Ummeldung

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Grefrath ist binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Zur Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis sowie die Wohnungsgeberbestätigung, welche von Ihrem Vermieter auszufüllen ist. Unter der Voraussetzung, dass Sie in Eigentum ziehen, können Sie die Wohnungsgeberbescheinigung vor Ort bei der Anmeldung ausfüllen.

Sofern weitere Personen angemeldet werden sollen, bringen Sie bitte eine Vollmacht mit. Ausgenommen hiervon sind Ehepartner und minderjährige Kinder.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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