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Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die sogenannte Bauleitplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinde und stellt das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinde zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung dar. Zur Bauleitplanung gehören der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan sowie die Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne. Über diese Pläne beschließt der Gemeinderat.

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereiches. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden. Hierunter fallen beispielsweise Vorgaben zur Anzahl der Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen und Bauweise sowie Regelungen zu Stellplätzen und Garagen. Auch kann ein Bebauungsplan gestalterische Festsetzungen beinhalten (zum Beispiel Gestaltung der Vorgärten, Vorgaben zu Einfriedungen).

Der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne können kostenfrei im Geoportal Niederrhein eingesehen werden. Die entsprechenden Verweise finden sie unter dem Dropdownmenu "Link".  Alternativ können Sie Auszüge aus dem Bebauungsplan gebührenpflichtig im Bauamt anfordern.

Laufende Verfahren
Einzelhandelskonzept

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes bildet als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Gemeindeentwicklungsprozess. Sie soll die Weiterentwicklung der gesamtgemeindlichen Zentren- und Einzelhandelsstruktur auf eine tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene sowie rechtssichere Gesamtkonzeption gründen und Entwicklungsziele auch für die weiteren Standortbereiche in Grefrath definieren. Sie dient der Sicherung und Verbesserung einer funktionierenden, wohnortnahen Grundversorgung.

Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept stellt Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente primär für die örtliche Bauleitplanung zur Verfügung und bietet Leistungsbausteine, die für die Wirtschaftsförderung, örtliche Händlergemeinschaften, Einzelhändler und Handelsunternehmen, Kunden bzw. Kundenvertreter, Immobilieneigentümer und Ansiedlungsinteressierte von Interesse sein können.

Nach mehreren Informationsveranstaltungen und Diskussionsrunden wurde die Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzepts in der vorliegenden Fassung unter Einbeziehung der Fläche des REWE-Marktes an der Schanzenstraße sowie des Mäurers-Geländes in den zentralen Versorgungsbereich vom Rat der Gemeinde im Jahr 2010 beschlossen.

Silhouette der Gemeinde Grefrath

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